Effektiver Jahreszins und Sollzins: Unterschied, Berechnung und Beispiele

Stand: 01.11.2026 · Erstellt von der Paracini-Redaktion. Eine fachliche Prüfung durch eine externe Expertin oder einen externen Experten ist noch nicht erfolgt.

Kurz erklärt

  • Der Sollzins ist der Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird. Mit ihm wird die Monatsrate berechnet.
  • Der effektive Jahreszins drückt die Gesamtkosten des Kredits als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags aus. Er enthält neben den Zinsen weitere Kosten, die Sie im Zusammenhang mit dem Kredit zahlen müssen.
  • Für den Vergleich von Angeboten mit gleichem Betrag und gleicher Laufzeit sind effektiver Jahreszins und Gesamtbetrag aussagekräftiger als der Sollzins allein.

Was ist der Sollzins?

Das Gesetz definiert den Sollzinssatz als den gebundenen oder veränderlichen periodischen Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird (§ 489 Abs. 5 BGB). Gebunden ist er, wenn für die gesamte Vertragslaufzeit ein oder mehrere feste Prozentsätze vereinbart sind.

In der vorvertraglichen Information muss der Kreditgeber den Sollzinssatz angeben, dazu die Bedingungen und den Zeitraum seiner Anwendung sowie das Verfahren zu seiner Anpassung (Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 4 EGBGB).

Was ist der effektive Jahreszins?

Der effektive Jahreszins gibt die Gesamtkosten des Kredits für Sie als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags an (§ 16 Abs. 1 PAngV). Berechnet wird er nach der Formel in der Anlage zur Preisangabenverordnung, unter der Annahme, dass der Vertrag für die vereinbarte Laufzeit gilt und beide Seiten ihre Pflichten pünktlich erfüllen (§ 16 Abs. 2 PAngV).

Zu den Gesamtkosten gehören (§ 16 Abs. 3 PAngV)

  • die Zinsen und alle sonstigen bekannten Kosten, die Sie im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zahlen müssen,
  • zum Beispiel Vermittlungskosten,
  • Kosten für ein Konto oder Zahlungsmittel, wenn es für den Kredit vorgeschrieben ist,
  • Kosten einer Bewertung von Vermögenswerten, wenn sie für den Kredit erforderlich ist.

Nicht enthalten sind (§ 16 Abs. 4 PAngV)

  • Kosten, die nur bei Verletzung des Vertrags anfallen,
  • Versicherungen und Zusatzleistungen, die für die Kreditvergabe nicht vorgeschrieben sind,
  • Kosten für Waren oder Dienstleistungen, die unabhängig von der Finanzierung anfallen (außer dem Kaufpreis),
  • Gebühren für Eintragungen im Grundbuch sowie Notarkosten.

Eine freiwillig abgeschlossene Restschuldversicherung kann also zusätzliche Kosten verursachen, die im effektiven Jahreszins nicht enthalten sind. Prüfen Sie solche Zusatzkosten gesondert.

Rechenbeispiel 1: Ratenkredit ohne weitere Kosten

Die Monatsrate eines Ratenkredits mit gleichbleibenden Raten folgt der Annuitätenformel: Monatsrate = K × i × (1 + i)^n ÷ ((1 + i)^n − 1). Dabei ist K der Nettodarlehensbetrag, i der Sollzins pro Monat (Sollzins pro Jahr ÷ 12) und n die Anzahl der Monatsraten.

Auch ohne zusätzliche Kosten liegt der effektive Jahreszins hier über dem Sollzins: Die Raten werden monatlich gezahlt, die Zinsen also unterjährig verrechnet. Bei 0,5 % pro Monat ergibt sich auf das Jahr gerechnet (1,005)^12 − 1, also rund 6,17 %.

Allgemein ist der effektive Jahreszins X der Satz, bei dem die Summe der abgezinsten Auszahlungen gleich der Summe der abgezinsten Raten und Kosten ist: Σ C × (1 + X)^−t = Σ D × (1 + X)^−s. Die Zeitpunkte t und s werden in Jahren gemessen, hier in Standardmonaten zu je 1/12 Jahr, und das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen gerundet (Anlage zu § 16 PAngV).

Die Rate ist auf volle Cent gerundet. Dadurch zahlen Sie in diesem Beispiel über die gesamte Laufzeit rund 0,14 € mehr, als zur Tilgung nötig wäre. Solche Rundungsdifferenzen werden in der Praxis meist mit der letzten Rate ausgeglichen.

Angenommenes Beispiel, kein Angebot
Nettodarlehensbetrag10.000,00 €
Laufzeit60 Monate
Sollzins (gebunden)6,00 % p. a.
Monatsrate193,33 €
Gesamtbetrag (60 Raten zu je 193,33 €)11.599,80 €
davon Zinsen1.599,80 €
Effektiver Jahreszinsrund 6,17 %

Die Rate mit eigenen Werten im Kreditrechner berechnen

Rechenbeispiel 2: dieselben Raten mit einer einmaligen Vermittlungsgebühr

Angenommen, für denselben Kredit fällt zusätzlich eine einmalige Vermittlungsgebühr von 200 € an. Solche Kosten gehören zu den Gesamtkosten, wenn Sie sie im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zahlen müssen und sie dem Kreditgeber bekannt sind (§ 16 Abs. 3 PAngV). Monatsrate und Sollzins bleiben gleich, der effektive Jahreszins steigt auf rund 7,06 %.

Die Gebühr ist ein frei gewählter Wert zur Veranschaulichung. Ob und welche Kosten anfallen, steht im jeweiligen Angebot.

Annahmen dieses Beispiels

  • Die Gebühr ist Pflicht: Ohne sie wird der Kredit nicht vermittelt. Eine freiwillige Zusatzleistung gehört nicht in den effektiven Jahreszins (§ 16 Abs. 4 PAngV).
  • Sie zahlen die Gebühr einmal aus eigenen Mitteln am Tag der Auszahlung. Sie wird nicht mitfinanziert, die Monatsrate bleibt deshalb 193,33 €.
  • Sie erhalten 10.000 € ausgezahlt und zahlen 60 Monatsraten, die erste einen Monat nach der Auszahlung. Gerechnet wird mit Standardmonaten.
  • Es fallen keine weiteren Kosten an, und der Sollzins bleibt über die gesamte Laufzeit gleich.
Angenommenes Beispiel, kein Angebot
Sollzins (gebunden)6,00 % p. a.
Monatsrate193,33 €
Gesamtkosten (Zinsen + Gebühr)1.799,80 €
Gesamtbetrag11.799,80 €
Effektiver Jahreszinsrund 7,06 %

Zum Zeitpunkt der Zahlung: Eine Vergütung für die Kreditvermittlung müssen Sie erst zahlen, wenn das Darlehen an Sie ausgezahlt ist und Sie den Vertrag nicht mehr widerrufen können (§ 655c BGB). Wird die Gebühr deshalb zum Beispiel 14 Tage nach der Auszahlung fällig, bleibt der effektive Jahreszins in diesem Beispiel auf zwei Dezimalstellen gleich.

Wird die Gebühr dagegen mitfinanziert, steigt der Darlehensbetrag auf 10.200 €, von denen 10.000 € an Sie ausgezahlt werden. Die Monatsrate beträgt dann 197,19 €, der Gesamtbetrag 11.831,40 € und der effektive Jahreszins rund 7,04 %. Wann und wie Kosten bezahlt werden, verändert also das Ergebnis.

Angebot oder Marktdurchschnitt?

Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht monatlich den durchschnittlichen effektiven Jahreszins (einschließlich Kosten) für neu vergebene Konsumentenkredite an private Haushalte in Deutschland (Zeitreihe SUD130). Die Europäische Zentralbank führt dieselbe Reihe in ihrer Zinsstatistik. Revolvierende Kredite, Überziehungskredite und Kreditkartenkredite gehören nicht dazu.

Dieser Wert ist ein Durchschnitt über viele Verträge — kein Angebot. Welchen Zins Sie erhalten, hängt unter anderem von Betrag, Laufzeit und Bonität ab und steht nur in Ihrem konkreten Angebot. Den aktuellen amtlichen Wert mit Stand und Quelle finden Sie im Kreditmarkt-Monitor.

Zum Kreditmarkt-Monitor

Worauf Sie in einem Kreditangebot achten sollten

Vor Vertragsabschluss erhalten Sie die Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite (Art. 247 § 2 Abs. 2 EGBGB). Sie enthält unter anderem den effektiven Jahreszins, den Sollzinssatz und den Gesamtbetrag (Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 8 EGBGB). Der Gesamtbetrag ist die Summe aus Nettodarlehensbetrag und Gesamtkosten (Art. 247 § 3 Abs. 2 EGBGB).

Checkliste

  • Angebote nur bei gleichem Betrag und gleicher Laufzeit vergleichen.
  • Effektiven Jahreszins und Gesamtbetrag nebeneinanderlegen.
  • Prüfen, ob der Sollzins für die gesamte Laufzeit gebunden ist.
  • Freiwillige Zusatzprodukte wie Versicherungen gesondert bewerten — sie sind nicht im effektiven Jahreszins enthalten.

Angebote im Kreditvergleich nebeneinanderlegen

Häufige Fragen

Ist der effektive Jahreszins immer höher als der Sollzins?

Bei monatlichen Raten liegt er auch ohne weitere Kosten etwas über dem Sollzins, weil die Zinsen unterjährig verrechnet werden. Kommen Kosten wie Vermittlungsgebühren hinzu, steigt er weiter.

Warum fragt der Kreditrechner nach dem Sollzins?

Die Monatsrate wird mit dem Sollzins berechnet. Der effektive Jahreszins enthält zusätzlich Kosten und eignet sich zum Vergleich, nicht als Eingabe für die Ratenberechnung.

Ist der Durchschnittszins der Bundesbank ein Angebot für mich?

Nein. Er ist ein statistischer Durchschnitt neu vergebener Konsumentenkredite. Ihr Zins ergibt sich aus Ihrem konkreten Angebot.

Quellen

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Kreditberatung. Er enthält keine Partnerlinks. Paracini finanziert sich über gekennzeichnete Partnerlinks auf Vergleichsseiten.